Kann ich Informationen über elektronisch hergestellte Impfstoffe erh alten?

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Kann ich Informationen über elektronisch hergestellte Impfstoffe erh alten?
Kann ich Informationen über elektronisch hergestellte Impfstoffe erh alten?
Anonim

Mein Sohn studiert in Deutschland. Er benötigt eine Bescheinigung über alle Impfungen seit der Geburt. Gibt es eine Möglichkeit, dies elektronisch zu tun? Die Referenz wird benötigt, da eine Reise ansteht, die bestimmte Impfungen erfordert

Nedyalka Stoeva, Stadt Kardjali

Im Krankenkassenbuch und in der persönlichen Ambulanzkarte finden sich Angaben zu den durchgeführten Krankenkassen-Impfungen. Auskunft darüber gibt der Hausarzt.

In diesem Fall kann Ihr Sohn online prüfen, ob ihm ein Universal Access Code (UCC) zu seiner elektronischen Akte zugeteilt wurde. Die UKD wird unabhängig vom Wohnort von jeder regionalen Krankenkasse (RHIF) ausgestellt, wozu ein Antrag auf Ausstellung (nach Muster) gestellt werden muss. Die Anwendung kann von der NHOC-Website heruntergeladen werden.

In der elektronischen Akte gibt es einen Link zu den Impfungen. Seit 2009 sind dort Code, Name der Impfung, Datum der Impfung sowie Angaben zum Arzt, der die Impfung durchgeführt hat, beschrieben.

Ihr Sohn kann auch einen Antrag auf Bereitstellung von Informationen von der NHIF-Website herunterladen. Der Antrag wird ausgedruckt und ausgefüllt an den Leiter der Nationalen Krankenversicherungskasse (an den Direktor der Nationalen Krankenversicherungskasse) übermittelt, um Informationen über die von der Kasse in Anspruch genommene medizinische Versorgung (in diesem Fall - für die durchgeführten Impfungen) zu geben).

Die Informationen werden auf der Grundlage dieses schriftlichen Antrags bereitgestellt, der bei der Zentralstelle des Nationalen Krankenversicherungsfonds (NHIF) oder des Regionalen Krankenversicherungsfonds (RHIF) eingereicht wird.

Informationen erh alten Sie bei der Regionalen Gesundheitsinspektion (RHI). Gemäß Impfverordnung Nr. 15 werden dort alle durchgeführten Impfungen gemeldet und das RZI ist die Institution, die die Kontrolle durchführt.

Gemäß Verordnung Nr. 15 vom 12.05.2005 über Impfungen in Bulgarien, herausgegeben vom Gesundheitsministerium: Alle vorgeschriebenen, gezielten, empfohlenen und nationalen Programmimpfungen und Reimmunisierungen sowie verabreichten Bioprodukte zur Postexpositionsprophylaxe sind gemeldet in der Regionalen Gesundheitsinspektion (RHI) von den Personen, die eine Immunisierung oder Reimmunisierung durchgeführt haben.

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