Auf welche zahnärztlichen Leistungen habe ich während des Jahres Anspruch?

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Auf welche zahnärztlichen Leistungen habe ich während des Jahres Anspruch?
Auf welche zahnärztlichen Leistungen habe ich während des Jahres Anspruch?
Anonim

Welche zahnärztlichen Leistungen kann ein 40-Jähriger innerhalb eines Kalenderjahres von der Krankenkasse in Anspruch nehmen? Bitte beschreiben Sie die Verfahren genau und wie hoch ist die Patientenzuzahlung für jedes Verfahren?

Marin Dobrev, Sofia

Im Paket der ambulanten zahnärztlichen Grundversorgung im laufenden Kalenderjahr zahlt die NHIF anteilig folgende zahnärztliche Leistungen für krankenversicherte Personen ab 18 Jahren.

In der ambulanten zahnärztlichen Grundversorgung:

a) umfassende Untersuchung mit mündlicher Statuserfassung, einmal für das betreffende Jahr, mit Zuzahlung von 1,80 BGN von der Krankenkasse

b) bis zu drei Behandlungsaktivitäten, die sein können:

- Obturation mit chemischem Komposit oder Amalgam (Füllung), mit Zuzahlung durch den Patienten 4,00 BGN

und/oder

- Extraktion (Entfernung) eines bleibenden Zahns mit Anästhesie, für die der Patient 4,00 BGN zu zahlen hat

In der spezialisierten ambulanten zahnärztlichen Versorgung:

a) spezialisierte umfassende Untersuchung, wobei der Patient 1,80 BGN als Zuzahlung zahlt

b) Einschnitte in Bindegewebskammern, einschließlich Anästhesie - die Zuzahlung des Patienten beträgt 7,50 BGN

c) Extraktion eines tief gebrochenen oder tief zerstörten Zahnes, einschließlich Anästhesie - Zuzahlung durch den Patienten 13,50 BGN

d) Kontrolluntersuchung nach einer der Aktivitäten unter den Buchstaben "b" und "c", und die zusätzliche Zahlung durch den Patienten beträgt 0,80 BGN

Das Paket zahnärztlicher Tätigkeiten aus der spezialisierten ambulanten zahnärztlichen Versorgung wird von einem Facharzt für Oralchirurgie durchgeführt, der mit der staatlichen Krankenversicherung einen Vertrag über die Bereitstellung von spezialisierter ambulanter zahnärztlicher Versorgung abgeschlossen hat, nach Vorlage von a Überweisung "Formular MH 119A". Die Überweisung wird von einem Zahnarzt ausgestellt, der mit der Nationalen Krankenversicherungskasse einen Vertrag über die Bereitstellung ambulanter zahnärztlicher Grundversorgung abgeschlossen hat.

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