In welchen Fällen ist eine Zuzahlung für zahnärztliche Leistungen fällig?

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In welchen Fällen ist eine Zuzahlung für zahnärztliche Leistungen fällig?
In welchen Fällen ist eine Zuzahlung für zahnärztliche Leistungen fällig?
Anonim

Meine Tochter, die 16 Jahre alt ist, wurde wegen Pulpitis mit allen damit verbundenen Manipulationen behandelt. Nach der Fertigstellung wurde uns mitgeteilt, dass die 5 Verfahren, die im Rahmen des staatlichen Krankenversicherungssystems erforderlich sind, ebenfalls übernommen werden und zusätzlich 50 BGN bezahlt werden müssen. Ist das richtig?

Zlatka Dobreva, Stadt Plovdiv

NHOK zahlt ganz oder teilweise folgende zahnärztliche Leistungen für Krankenversicherte (HOL) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:

• Umfassende Prüfung mit mündlichem Status, einmal für das betreffende Jahr, für die die zusätzliche Zahlung von ZOL 1,80 BGN beträgt

• Vier Behandlungsaktivitäten, von denen zwei die Behandlung von Pulpitis oder Parodontitis eines bleibenden Zahns sein können:

- Obturation mit chemischem Komposit oder Amalgam, für die keine zusätzliche Zahlung von ZOL fällig ist.

- vorübergehende Zahnextraktion mit Narkose - ZOL schuldet keinen Aufpreis.

- permanente Zahnextraktion mit Anästhesie - auch keine Nachzahlung von ZOL fällig.

- Behandlung von Pulpitis oder Parodontitis eines provisorischen Zahns - zusätzliche Zahlung von ZOL beträgt 4,70 BGN

- Behandlung von Pulpitis oder Parodontitis eines bleibenden Zahns - Zuzahlung von ZOL beträgt 12,30 BGN

Außerhalb der geregelten Zuzahlung für Tätigkeiten aus dem Haush alt der NHIF schuldet der Krankenversicherte eine Zuzahlung oder Zuzahlung, wenn er während der Behandlungs- und diagnostischen Tätigkeiten ausdrücklich Materialien, Mittel oder Methoden bevorzugt, die nicht in der NHIF enth alten sind festgelegtes Paket, wenn die notwendige Behandlung zahnärztliche Tätigkeiten betrifft, die nicht im vereinbarten Paket enth alten sind, und wenn der Patient den ihm zustehenden Umfang an zahnärztlichen Tätigkeiten erh alten hat

Da aus der Frage, wie viele Zähne behandelt wurden, nicht hervorgeht, können Sie im Falle einer Verletzung der Rechte Ihrer Tochter eine Beschwerde beim Direktor des zuständigen RHOC einreichen. In der Beschwerde müssen Sie bestimmte Daten angeben, damit der Fall geprüft werden kann.

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